Bussgeldkatalog für Radfahrer (Stand 2013)

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vor­handenen, beschilderten Radwegs

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

 

Benutzung des be­schilderten Rad­weges in nicht zugelas­sener Richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

 

Befahren einer Einbahn­straße in nicht vor­geschrie­bener Fahrt­richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

 

Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Gehwegs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 

Befahren einer frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Geh­wegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 Euro  
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 Euro  
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahr­räder ge­sperrten Bereichs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 

Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 

Freihändig fahren

5 Euro

 

Beför­derung eines Kindes auf einem Fahr­rad ohne vor­geschrie­bene Sicher­heits­vorrich­tungen

5 Euro

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem ein­sitzigen Fahr­rad oder im Anhänger

5 Euro

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit

20 Euro

25 Euro

35 Euro

 

Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder ver­schmutzt/verdeckt

20 Euro

25 Euro

35 Euro

 

Bremsen oder Klingel ent­sprechen nicht den Vor­schriften, sind nicht vor­handen oder betriebs­bereit

15 Euro

 

Fahrzeug nicht vorschrifts­mäßig, dadurch Verkehrs­sicherheit wesentlich beein­trächtigt 80 Euro  
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet

25 Euro

 

Benutzung eines Mobil­telefons (ohne Frei­sprech­einrich­tung)

25 Euro

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

45 Euro

100 Euro

120 Euro

1

Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot

100 Euro

160 Euro

180 Euro

1

Bahn­über­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

350 Euro

4

Fußgängern am Fuß­gänger­über­weg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 Euro

4

In Fuß­gänger­zone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

20 Euro

 

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beein­trächtigt war

10 Euro

 

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Zusammengestellt vom ADFC,
Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 9. Auflage 2013, gültig seit April 2013)